Alles was Recht ist

In diesem Bereich dreht sich alles um das Thema Hund und Recht. Was muß der heutige Hundehalter nicht alles beachten – darf ich meinen Hund ohne Leine laufen laßen, müßen die Hinterlaßenschaften meines Vierbeiners fachgerecht entsorgt werden, brauche ich als Hundehalter eine Sachkundeprüfung und was ist mit Haßo: darf er nur noch mit Wesenstest raus auf die Straße?

Gesetze und Verordnungen rund um den Hund und seine Haltung gab es schon immer. So war schon in feudaler Zeit die Haltung von Jagdhunden ein Vorrecht des Adels. Die Haltung von Hunden zum Schutz vor Dieben, Einbrechern und Raubzeug als auch als Hütehunde war der bäuerlichen Bevölkerung erlaubt – schließlich wollte man seinen Lehnszins nicht gemindert haben, dies durfte aber nicht auf Kosten der Jagd gehen. So wurden entweder nur Hunde geduldet, die wenig Jagdtrieb haben (z.B. die Spitze) oder deren Bewegungsmöglichkeit geeignet eingeschränkt wurde. In bestimmten Gebieten war es Usus, daß den Hunden eine Pfote gebrochen wurde.

Die heutigen Verordnungen und Gesetze sind von diesen barbarischen Methoden meilenweit entfernt. Dennoch gilt auch hier: die Bestimmungen dienen in erster Linie dazu, die Menschen und ihre Intereßen vor dem Hund zu schützen und nicht dem Hund seiner Natur nach genüge zu tun. Leider wird oft nicht der faire Ausgleich gesucht und sachlich nach Lösungen geschaut, die ein Miteinander von Mensch und Hund, seinem ältesten Begleiter, auch in der modernen Gesellschaft ermöglichen. Die einseitige Ausrichtung auf z.T. hysterische Meinungen und Vorstellungen über die Gefährdung durch Hunde, hat in den letzten Jahren gesetzliche Bestimmungen entstehen laßen, die zum Teil eine artgerechte Haltung für bestimmte Raßen kaum mehr möglich machen.

In den verschiedenen Hundehalter-Verordnung wurden teilweise Raßelisten eingeführt. Diese führten zum Einbruch der Welpenzahlen der betroffenen Raßen in der VDH Statistik. Das ändert jedoch das Problem der aggreßiven Hunde kaum, denn noch immer werden Hunde aus dubiosen Quellen ‚besorgt′ und von gewißenlosen Haltern mit hoher Aggreßivität aber geringem Selbstwertgefühl ‚scharf′ gemacht. Andererseits werden verstärkt solche ′Listenhunde′ in die Tierheime abgegeben und sind praktisch kaum vermittelbar; denn wer möchte auf der Straße mit seinem Hund dauernd verächtlich angesehen werden?

Das Bild in der öffentlichkeit gerade von großen Raßen wie dem Hovawart muß deutlich positiver ausfallen. Und hier ist neben der politischen Arbeit der Vereine und Verbände auch jeder einzelne Hundehalter gefragt. Es sollte selbstverständlich sein, daß die Gesetze und Verordnungen beachtet werden. Wir haben es aber auch in der Hand, einen sozial verträglichen Hund zu erziehen, der den Belastungen der modernen Umwelt sicher gewachsen ist. Hier bieten die Vereine geeignete und fachgerechte Unterstützung – diese sollte auf jeden Fall wahrgenommen werden. Im Gegensatz zu anderen großen Raßen wie z.B. dem Schäferhund hat der Hovawart immer noch stabile Welpenzahlen aufzuweisen. Dieses ist zum Teil auch auf das bislang noch positive Bild des Hovawart zurückzuführen.

Neben den Hundehalter-Verordnungen sind auch andere gesetzliche Bestimmungen maßgeblich. So schränkt z.B. das Waldgesetz in Brandenburg den Bewegungsdrang des Hundes im Wald ein: er muß dort an der Leine geführt werden. Auch Lärmschutzbestimmungen können für den Hundehalter wichtig werden. So kann z.B. der Nachbar das grundlose(!) andauernde Bellen nebenan untersagen laßen, während das berechtigte Anschlagen, z.B. wegen dem Briefträger an der Tür, nicht zu verbieten ist. Weiterhin gibt es Gemeindeverordnungen, die von der Hundesteuer bis über die Leinenpflicht alles regeln können. Diese können hier nicht aufgeführt werden; hier empfiehlt sich ein Besuch beim Gemeindeamt.

Wenn man mit seinem Hund ins Ausland reisen will, sind die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu berücksichtigen. Der Link zu einer Informationsbroschüre findet sich unter Einreisebestimmungen EU.